Lizenzgebühren • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
2019-6-27 · Behandlung beim Zahlenden: Lizenzgebühren stellen bei dem, der sie zahlt, abzugsfähige Betriebsausgaben dar (§ 4 IV EStG). Sie werden bei der Gewerbesteuer zu einem Viertel wieder dem Gewerbeertrag hinzugerechnet, also zu einem bestimmten Umfang mit Gewerbesteuer belastet (§ 8 Nr. 1 Buchstabe f GewStG ab 2008).