Umsatzsteuer bei Bauleistungen - bpw-online.de
Umsatzsteuer bei Bauleistungen. Wer mehr als 10 % seines Gesamtumsatzes mit Bauleistungen macht, wird umsatzsteuerlich als sogenannter Bauleister eingestuft. Das hat Konsequenzen bei der Handhabung der Umsatzsteuer, wenn ein Bauleister als Subunternehmer für einen anderen Bauleister tätig wird.